Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung und den Vertrieb von Artikeln über die Website www.gastroverleih-leipzig.de
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Gastronomietechnik und zugehörigem Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstände“) einschließlich damit verbundener Zusatzleistungen (z. B. Lieferung, Aufbau, Abholung, Reinigung), die zwischen Gastroverleih-Leipzig.de (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Website gastroverleih-leipzig.de, per E-Mail, telefonisch oder persönlich geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Vermieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(5) Soweit nachfolgend zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die jeweiligen Regelungen nur für die genannte Gruppe.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, selbst ein Angebot abzugeben. Preis- und Verfügbarkeitsangaben auf der Website sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit im gewünschten Mietzeitraum.
(2) Der Mieter wählt die gewünschten Mietgegenstände sowie den Mietzeitraum aus und legt sie in den Warenkorb bzw. in die Anfrage. Vor Absenden der Buchung/Anfrage erhält der Mieter eine Zusammenfassung aller Angaben und kann Eingabefehler vor Absenden mithilfe der angezeigten Korrekturmöglichkeiten (z. B. Zurück-Schaltfläche des Browsers oder Änderung im Warenkorb) erkennen und berichtigen. Mit Betätigen der Schaltfläche „verbindlich anfragen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
(3) Der Vermieter bestätigt den Zugang der Buchung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme dar. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter das Angebot ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) annimmt (Buchungsbestätigung) oder dem Mieter die Mietgegenstände übergibt. Nimmt der Vermieter das Angebot nicht innerhalb von drei Werktagen an, ist der Mieter nicht mehr an sein Angebot gebunden.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, ein Angebot abzulehnen, insbesondere wenn die Mietgegenstände nicht verfügbar sind. In diesem Fall wird der Mieter unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(5) Der Vertragstext (Buchungsdaten und diese AGB) wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter mit der Buchungsbestätigung in Textform zugesandt. Die AGB können jederzeit auch auf der Website abgerufen und gespeichert werden. Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Der Vermieter schließt Mietverträge mit Verbrauchern ebenso wie mit Unternehmern ab. Für Mietverträge mit Verbrauchern gelten die besonderen Regelungen dieser AGB, insbesondere § 13 (Widerrufsrecht).
§ 3 Mietgegenstände
(1) Maßgeblich für Art, Umfang und Ausstattung der Mietgegenstände ist die Buchungsbestätigung. Abbildungen, Beschreibungen, Maße und Leistungsangaben auf der Website dienen der Veranschaulichung; handelsübliche Abweichungen (z. B. Farbe, Modell bei gleichwertiger Ausführung) bleiben vorbehalten, soweit sie für den Mieter zumutbar sind.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, bei Ausfall eines Mietgegenstands ein gleichwertiges Ersatzgerät zu stellen, soweit dies dem Mieter zumutbar ist.
(3) Die Mietgegenstände sind gebrauchte, gewerblich genutzte Geräte. Normale Gebrauchsspuren, die die Funktion nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
§ 4 Mietzeit, Preise, Verlängerung
(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände (Abholung oder Anlieferung) und endet mit der vollständigen Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort bzw. mit der Abholung durch den Vermieter. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Termine bzw. Zeitfenster.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Preise. Die Preise gelten pro Miettag (24 Stunden) bzw. für den vereinbarten Mietzeitraum. Für Folgetage gelten die in der Preisliste/im Angebot ausgewiesenen Staffelpreise (ab dem 2. Miettag je Tag 50 % des Tagespreises).
(3) Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
(4) Zusatzleistungen (Lieferung, Aufbau, Abholung, Einweisung, Endreinigung, Wartezeiten) werden gesondert berechnet; die Preise ergeben sich aus der Website bzw. dem Angebot. Fehlt eine Preisangabe, gilt eine angemessene Vergütung als vereinbart.
(5) Ein Mindestbestellwert entfällt.
(6) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform und ist nur möglich, wenn die Mietgegenstände nicht anderweitig vermietet sind. Der Mieter hat sich bei absehbarer Überschreitung der Mietzeit unverzüglich beim Vermieter zu melden.
(7) Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für jeden angefangenen Tag der Überschreitung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagespreises. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere wegen entgangener Folgevermietung, bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 5 Zahlung, Kaution, Verzug
(1) Die Zahlung des Mietpreises und der Nebenkosten ist vorab per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung, spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände in bar bzw. per EC-/Kartenzahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
(2) Der Vermieter kann für die Mietgegenstände eine Kaution verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Kaution wird nicht verzinst. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände, in der Regel innerhalb von 7 Werktagen, zurückerstattet. Der Vermieter darf die Kaution mit fälligen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis (z. B. Schäden, Reinigungskosten, Nutzungsentschädigung) verrechnen.
(3) Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher fünf Prozentpunkte, für Unternehmer neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände bis zum Zahlungseingang zu verweigern bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder aus wichtigem Grund zu kündigen und bereits überlassene Mietgegenstände zurückzufordern.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Übergabe, Lieferung, Aufbau und Rückgabe
A. Abholung und Rückgabe beim Vermieter
(1) Die Mietgegenstände werden, sofern nicht Lieferung vereinbart ist, zum vereinbarten Zeitpunkt am Standort des Vermieters in Leipzig übergeben und dort zurückgegeben. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Der Zustand bei Übergabe wird auf Wunsch des Vermieters in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das beide Parteien unterzeichnen; Fotos können ergänzend angefertigt werden.
(2) Der Mieter sorgt für einen sicheren und fachgerechten Transport (geeignetes Fahrzeug, Ladungssicherung, Schutz vor Nässe und Verschmutzung; Kühl- und Kochgeräte stehend und gegen Verrutschen gesichert). Für Transportschäden haftet der Mieter nach Maßgabe von § 9.
B. Lieferung und Aufbau durch den Vermieter
(3) Lieferung, Aufbau und Abholung durch den Vermieter erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Vermieter darf sich hierzu Dritter bedienen. Genannte Liefer- und Abholzeiten sind Zeitfenster; geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Mieter zumutbar sind.
(4) Der Mieter stellt sicher, dass am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit eine empfangsberechtigte Person anwesend ist und dass die Zufahrts- und Transportwege für das Liefermaterial geeignet, frei und ohne Gefahr befahr- bzw. begehbar sind (ausreichende Tür- und Durchgangsbreiten und -höhen, tragfähiger Untergrund, Aufzug/Treppen sowie Anlieferungsmöglichkeit in angemessener Nähe zum Aufstellort). Der Mieter informiert den Vermieter vorab über besondere Gegebenheiten (z. B. Stufen, enge Zugänge, Parkverbote, Veranstaltungsabsperrungen). Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zur ersten Tür/zum ebenerdigen Übergabepunkt.
(5) Entstehen durch vom Mieter zu vertretende Umstände (z. B. nicht erreichbarer Mieter, ungeeignete Zugänge, Wartezeiten, vergebliche Anfahrt, nicht rechtzeitig bereitgestellte Rückgabeware) Mehrkosten, kann der Vermieter diese angemessen berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
(6) Bei vereinbarter Abholung durch den Vermieter hat der Mieter die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und transportfertig (§ 8) am Übergabepunkt bereitzustellen.
C. Rückgabe und Prüfung
(7) Die Rückgabe ist erst abgeschlossen, wenn alle Mietgegenstände vollständig und in vertragsgemäßem Zustand beim Vermieter eingegangen sind. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände nach Rückgabe in angemessener Frist (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen) eingehend zu prüfen. Die Entgegennahme ohne Beanstandung stellt keinen Verzicht auf Ansprüche wegen später festgestellter Mängel oder Schäden dar.
(8) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände geht, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht, mit Übergabe (bei Lieferung: mit Abstellen am vereinbarten Übergabepunkt) auf den Mieter über und verbleibt bei ihm bis zur Rückgabe nach Absatz 7 bzw. – bei Abholung durch den Vermieter – bis zur tatsächlichen Übernahme. Für Verbraucher gilt dies nur im Rahmen von § 9.
§ 7 Pflichten des Mieters, Betrieb der Geräte
(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig, pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß nach der Bedienungsanleitung und den Herstellerangaben zu behandeln. Die Anleitungen werden mit den Geräten übergeben oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme mit der Bedienung und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Auf Wunsch bietet der Vermieter eine Einweisung an.
(2) Der Mieter darf die Mietgegenstände nur von ausreichend unterwiesenen, volljährigen und geeigneten Personen bedienen lassen. Mietgegenstände dürfen nicht durch Kinder, nicht unterwiesene Personen oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss betrieben werden.
(3) Der Mieter ist insbesondere verpflichtet:
- für einen ordnungsgemäßen Stromanschluss (Spannung, Absicherung, Anschlussart und -leistung gemäß Geräteangaben, ggf. FI-Schutzschalter) zu sorgen und Überlastungen zu vermeiden; für Schäden durch Stromausfall, Über-/Unterspannung oder Spannungsschwankungen am Aufstellort hat der Mieter einzustehen
- Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse nur nach den Anweisungen des Vermieters und den Herstellerangaben herzustellen
- Gasbetriebene Geräte nur in ausreichend belüfteten Bereichen bzw. im Freien und unter Beachtung der Sicherheitshinweise zu betreiben, Gasflaschen aufrecht und gesichert zu lagern und zu transportieren, Gasanlagen vor Inbetriebnahme auf Dichtheit und Zustand zu prüfen und bei Gasgeruch sofort die Gaszufuhr zu schließen und den Bereich zu räumen
- brandgefährdete Bereiche freizuhalten, Abstandsregeln einzuhalten und geeignete Löschmittel (z. B. Feuerlöscher, Löschdecke) bereitzuhalten
- Geräte auf ebenem, tragfähigem Untergrund standsicher aufzustellen und vor Witterung, Nässe, Frost und Diebstahl zu schützen
- Kühlgeräte sind nach Transport entsprechend den Herstellerangaben stehen zu lassen, bevor sie in Betrieb genommen werden
- die Mietgegenstände nicht zu verändern, nicht zu öffnen, keine Plomben oder Kennzeichnungen zu entfernen und keine Reparaturen selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen
- Mietgegenstände während der Mietzeit angemessen zu beaufsichtigen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern; bei Open-Air-Veranstaltungen und leicht zugänglichen Bereichen ist erforderlichenfalls eine geeignete Bewachung zu organisieren.
(4) Untervermietung und Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte sowie die Nutzung an einem anderen als dem vereinbarten Ort bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Der Mieter bleibt auch bei gestatteter Weitergabe für die Erfüllung aller Pflichten und für das Verhalten Dritter wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
(5) Behördliche und lebensmittelrechtliche Pflichten: Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anzeigen (z. B. Gewerbe-, Gaststätten-, Sondernutzungs- und Veranstaltungsgenehmigungen, Brandschutzauflagen) sowie für die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften einschließlich Hygiene, Temperaturüberwachung, Kennzeichnung und Eigenkontrolle (z. B. HACCP) beim Umgang mit Lebensmitteln. Der Vermieter schuldet keine Beratung zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Einsatzes.
(6) Anzeigepflichten: Der Mieter hat dem Vermieter Mängel, Störungen, Schäden, Verlust oder Diebstahl sowie Eingriffe Dritter (z. B. Pfändung) unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter das Aktenzeichen mitzuteilen. Bei einem Defekt darf der Mieter das Gerät nicht weiter betreiben, wenn dadurch Gefahren oder Folgeschäden entstehen können.
(7) Der Mieter hat die Mietgegenstände von Rechten Dritter freizuhalten. Das Eigentum an den Mietgegenständen verbleibt beim Vermieter.
§ 8 Reinigung und Rückgabezustand
(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat (abgesehen von vertragsgemäßer Abnutzung). Dazu gehören insbesondere:
- Grill-, Koch- und Brat-Geräte: erkaltet, von Speiseresten, Fett und Verbrennungsrückständen befreit
- Fritteusen: Öl/Fett vollständig entfernt und Behälter gereinigt
- Kühl- und Gefriergeräte: ausgeschaltet, vollständig entleert, abgetaut, ausgewischt und trocken, mit geöffneter Tür transportiert bzw. gelagert, soweit vom Hersteller vorgesehen
- Spül-, Ausgabe- und Warmhaltegeräte: entleert, entkalkt bzw. gespült, Wasserbehälter entleert
- Gasgeräte: Gaszufuhr geschlossen, Schläuche und Regler abgetrennt
- Zubehör (z. B. Roste, Behälter, Schläuche, Kabel): vollständig und gesäubert.
(2) Sind Mietgegenstände bei Rückgabe nicht oder nur unzureichend gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Mieters durchzuführen. Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand oder – soweit angegeben – nach der Reinigungspauschale laut Preisliste, bei starker Verschmutzung nach Aufwand berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
(3) Gegenstände, die nach der Nutzung nicht mehr hygienisch einwandfrei gereinigt werden können, gelten als beschädigt im Sinne von § 9.
§ 9 Haftung des Mieters, Schäden, Versicherung
(1) Der Mieter haftet für Verlust, Untergang und Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, soweit er diese zu vertreten hat. Bei Unternehmern haftet der Mieter darüber hinaus auch ohne Verschulden für Verlust, Diebstahl und Beschädigung während der Mietzeit (Obhutshaftung), soweit nicht der Vermieter den Schaden zu vertreten hat; dies gilt auch für Schäden durch Dritte, Vandalismus, Diebstahl und Witterungseinflüsse. Der Mieter hat die Mietgegenstände in seinem Verantwortungs- und Obhutsbereich zu sichern.
(2) Der Mieter schuldet bei Beschädigung die erforderlichen Reparaturkosten, wenn eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, zuzüglich einer etwaigen verbleibenden Wertminderung. Ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich (wirtschaftlicher Totalschaden) oder gehen Mietgegenstände verloren, schuldet der Mieter den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Für die Dauer einer Reparatur bzw. bis zur Ersatzbeschaffung kann der Vermieter zusätzlich Ersatz des entgangenen Mietertrags verlangen, soweit ein solcher nachweislich entsteht.
(3) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Nutzung der Mietgegenstände durch den Mieter oder von ihm eingesetzte Personen entstehen, soweit der Vermieter nicht selbst haftet (z. B. Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, lebensmittelbedingte Schäden bei Gästen).
(4) Die Mietgegenstände sind vom Vermieter nicht versichert, soweit nicht ausdrücklich eine Versicherung oder Haftungsfreistellung angeboten und vereinbart wurde. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter dringend, ein Risiko- und Haftpflichtrisiko für die Mietdauer einschließlich Transport, Auf- und Abbau über eine eigene Versicherung abzudecken. Unternehmer sind verpflichtet, die Mietgegenstände ausreichend (insbesondere gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung sowie Haftpflicht) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
§ 10 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Vermieter überlässt die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe/Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Unvollständigkeit unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Übergabe bzw. Lieferung, per Telefon oder E-Mail zu melden, damit der Vermieter rechtzeitig Abhilfe schaffen kann (z. B. durch Austausch). Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
(2) Bei Unternehmern gilt: Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Anzeige, sind Rechte wegen des Mangels (Minderung, außerordentliche Kündigung, Schadensersatz) ausgeschlossen, soweit der Vermieter durch die Unterlassung an der Abhilfe gehindert wurde. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt; die Anzeigepflicht nach Absatz 1 ist eine Mitwirkungsobliegenheit, deren Verletzung nur dann zu Nachteilen führt, wenn der Vermieter dadurch an der Mängelbeseitigung gehindert wurde und ein Mitverschulden vorliegt.
(4) Im Mangelfall kann der Vermieter nach seiner Wahl nachbessern oder ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen. Ein Anspruch auf Minderung oder außerordentliche Kündigung besteht erst, wenn die Mängelbeseitigung bzw. der Ersatz fehlgeschlagen ist oder dem Vermieter nicht möglich ist. Die Mängelrechte entfallen, soweit der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.
(5) Die Nichtnutzbarkeit eines Mietgegenstands, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Mieters beruht (z. B. Stromausfall am Veranstaltungsort, fehlende Genehmigung, falsche Bedienung), berührt die Zahlungspflicht nicht.
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 der Höhe nach auf das doppelte des vereinbarten Mietpreises begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, Umsatzausfälle, Veranstaltungsausfall und Kosten für Ersatzbeschaffung bei Dritten, werden gegenüber Unternehmern im Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht ersetzt.
(4) Die Haftung des Vermieters für Schäden, die aus dem Betrieb der Geräte durch den Mieter, aus der Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken oder aus fehlenden Genehmigungen des Mieters resultieren, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 12 Nichtverfügbarkeit, höhere Gewalt
(1) Kann der Vermieter die Mietgegenstände ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen (z. B. wegen Ausfall oder Beschädigung durch einen Vormieter, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter, Lieferausfall, Krankheit, Verkehrsbehinderungen), bemüht sich der Vermieter unverzüglich um gleichwertigen Ersatz. Ist dies nicht möglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter wird unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters richten sich nach § 11.
(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, extreme Witterung, Brand, Explosion, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Terror, Verkehrssperrungen), die die Leistung unmöglich machen oder erheblich erschweren, befreien beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als 14 Tage an oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden erstattet; der Vermieter kann bereits angefallene und nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Anfahrt) ersetzt verlangen.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Mieter Verbraucher und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Website, E-Mail, Telefon) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Maßgeblich ist die nachfolgende Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Gastroverleih-Leipzig.de, E-Mail: anfrage@gastroverleih-leipzig.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail(bevorzugt)) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistungen (Überlassung der Mietgegenstände bzw. Dienstleistungen) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Bereits übergebene Mietgegenstände sind unverzüglich an uns zurückzugeben oder zu übergeben, Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rückgabe.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: gastroverleih-leipzig.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Miete der folgenden Mietgegenstände / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________
Bestellt am / erhalten am: ______________
Name des/der Verbrauchers: ______________
Anschrift des/der Verbrauchers: ______________
Unterschrift des/der Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________
Datum: ______________
(2) Bei Buchungen, bei denen der Mietbeginn innerhalb der Widerrufsfrist liegt, kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass der Vermieter mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 14 Stornierung und Rücktritt des Mieters
(1) Ein freies Rücktrittsrecht des Mieters besteht – abgesehen vom Widerrufsrecht nach § 13 – nicht. Der Vermieter räumt dem Mieter jedoch das Recht ein, vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und muss dem Vermieter zugehen.
(2) Bei Stornierung schuldet der Mieter, gestaffelt nach dem Zugang der Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn, folgende pauschalierte Entschädigung bezogen auf den vereinbarten Gesamtmietpreis (inkl. gebuchter Zusatzleistungen):
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei;
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 %;
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 %;
- 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 80 %;
- ab 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung/Nichtannahme: 100 %.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Konnte der Vermieter die Mietgegenstände anderweitig vermieten, entfällt die Entschädigung insoweit.
(4) Gesetzliche und in diesen AGB geregelte Rücktritts- und Kündigungsrechte (insbesondere §§ 5, 12, 15) bleiben unberührt.
§ 15 Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter die Mietgegenstände trotz Abmahnung vertragswidrig gebraucht oder sie unbefugt Dritten überlässt, wenn er mit der Zahlung in Verzug gerät und eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstreicht, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters eintritt, die den Anspruch des Vermieters gefährdet, oder wenn eine erhebliche Gefährdung der Mietgegenstände oder von Personen zu befürchten ist. Kündigt der Vermieter, ist er berechtigt, die Mietgegenstände sofort abzuholen; der Mieter hat hierzu Zutritt zu gewähren.
§ 16 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.gastroverleih-leipzig.de/datenschutz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Zahlungsdienstleister, Transportdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 17 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt. [Variante A:] Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
(5) Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen von Marketingmaßnahmen Fotos der Mietgegenstände anzufertigen. Personenbezogene Aufnahmen erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen.